Vorsorge für den Fall der Fälle
Das wünscht sich wohl jeder: Sich in einer bedrohlichen Situation in guten Händen zu wissen und darauf vertrauen zu können, dass nahe stehende Personen für einen eintreten und entscheiden – können.
Doch das ist nicht automatisch der Fall. Es ist tatsächlich kaum bekannt, dass beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer plötzlichen Erkrankung auch nächste Angehörige nichts rechtsverbindlich entscheiden können. So sind sie noch nicht einmal in der Lage, das Zeitungs-Abo für den Betroffenen zu kündigen, geschweige denn, dass sie über mögliche Behandlungsmethoden bestimmen könnten.
Es ist vor diesem Hintergrund ganz allgemein anerkannt, dass jeder zur eigenen Absicherung vorsorgen sollte. Es gibt dazu viele Informationen und Ratschläge. Deren Komplexität macht es für Nichtfachleute aber in der Praxis schwer oder unmöglich, die eigenen Wünsche rechtsverbindlich zu formulieren und in individuellen Verfügungen umzusetzen. Daher wurde das „DR. SCHAETZE VORSORGEPAKET“ entwickelt. Anhand der Empfehlungen des Bundesjustizministeriums können Sie damit Ihre Vorsorge kompetent, rechtsverbindlich und effizient regeln.
Ein wesentlicher Bestandteil des „DR. SCHAETZE VORSORGEPAKETS“ ist die eingangs erwähnte Vorsorgevollmacht. Mit dieser schriftlichen Vollmacht befähigen Sie eine oder auch mehrere Personen Ihrer Wahl für den Fall der Fälle, nämlich wenn Sie nicht in der Lage sind, die notwendigen Entscheidungen selbst zu treffen. Zur Gewährleistung des effektiven Schutzes erfolgt dazu die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR). Der Gesetzgeber stellt mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Über ein 1 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im ZVR registriert. Neben der offiziellen Registerbestätigung erhalten Sie im Rahmen des „Dr. SCHAETZE VORSORGEPAKETS“ die sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, die Sie immer bei sich tragen können.
„DR. SCHAETZE VORSORGEPAKET“ Alles geregelt!
Weitere Bausteine des „DR. SCHAETZE VORSORGEPAKETS“ sind die Betreuungsverfügung und – wenn Sie das wünschen – die Patientenverfügung. Mit der Betreuungsverfügung können Sie für den Betreuungsfall vermeiden, dass das zu-ständige Gericht einen fremden Dritten als Ihren Vormund einsetzt. Sie können also konkret bestimmen, welche Person Ihres Vertrauens Betreuer werden soll und Sie können auch bestimmen, wer das nicht werden soll. Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgeinstrument für Ihr Recht auf ein „humanes Sterben“. Sie sollten im Rahmen Ihrer Vorsorge jetzt bereits festlegen, ob die reine Lebens-verlängerung oberstes Gebot des behandelnden Arztes ist oder aber Ihr Wohlbefinden.
Im Rahmen des „DR. SCHAETZE VORSORGEPAKETS“ können Sie schließlich sicher sein, dass Ihre einmal getroffenen Verfügungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sollte beispielsweise wegen Änderungen in der Rechtssprechung oder neuer Gesetze eine Anpassung notwendig werden, werden Sie unverzüglich benachrichtigt, damit die Rechtssicherheit auch gewährleistet bleibt. Treffen Sie jetzt Ihre Vorsorgeentscheidungen!